Mrz 252013
 

Im Internet sollen alle Datenpakete gleich sein. Durch die Möglichkeit der Hinzubuchung oder der Bevorzugung von Internet-Diensten (engl. services) bei DSL- oder Mobilfunkverträgen werden diese oder andere Dienste in anderen Verträgen diskriminiert. Das widerspricht der Netzneutralität.

Sehen wir uns die Dinge mal etwas genauer an.

Netzneutralität
Die deutsche Wikipedia spricht bei der Externer Link Netzneutralität von der wertneutralen Datenübertragung im Internet. Jedes Datenpaket soll gleich überragen werden, egal von welchem Dienst, Firma, Land oder Internetdiensteanbieter es kommt (außer zur Gewährleistung des Externer Link Quality of Service). Es soll kein Datenpaket geblockt oder künstlich verlangsamt werden.

In Chile, Norwegen, Slowenien und den Niederlanden ist die Netzneutralität schon gesetzlich festgeschrieben. In Frankreich soll dies demnächst auch erfolgen (Stand: März 2013).

Spotify-Music-Tarif
Die Deutsche Telekom hat einen Externer Link Flat-Tarif featuring Music-Flat im Angebot, der verlockend klingt.

Externer Link Spotify ist ein Musik-Streaming-Dienst. Tausende von Musik-Titeln lagern auf deren Servern und nicht auf der Festplatte des eigenen PC oder auf dem Speicher des eigenen Smartphones. Man verbraucht also keinen Speicherplatz und hat eine größere Auswahl an Musiktiteln, als jede private Musiksammlung haben könnte. Möchte man nun einen Song anhören, so wird er über das Internet als Datenstrom auf das Mobilgerät gesendet. Man verbraucht also sein Datenvolumen. Jedes Lied (auch wenn es doppelt gehört wird), knabbert unerbittlich an diesem Datenvolumen.

Auszug aus dem Telekom-Mobilfunkangebot der Deutschen Telekom vom 24.02.2013Die Telekom verspricht Abhilfe: “Mit der Online Nutzung via Smartphone oder Tablet wird ihr enthaltenes Datenvolumen nicht belastet” (siehe Bild).

Gegen die Netzneutralität
Im Umkehrschluss bedeutet die Hineinnahme des Dienstes Spotify in ein Mobilfunk-Tarif-Paket, dass dieser Dienst in anderen Tarifen so nicht enthalten ist.

Gleichzeitig werden gleichartige Dienste (wie z. B. Externer Link simfy, Externer Link last.fm) benachteiligt, weil das Streamen ihrer Musik auf das Datenvolumen angerechnet wird.

Die Verknappung einer Ressource (Datenvolumen) wird hier zum Geschäftsmodell. Der Kunde bekommt die Wahl den vom Mobilfunkanbieter ausgesuchten Dienst zu nutzen oder einen Tarif mit höherem Datenvolumen zu buchen, wenn er Musik streamen will.

Denken wir ein wenig weiter. Es wären Tarife denkbar, in denen der Mobilfunkprovider Deals z. B. mit Microsoft oder Amazon anbietet. In einem Tarif wäre die Suche auf Externer Link Bing und in einem anderen Tarif der Einkauf auf Amazon im Datentarif inklusive. Beim (theoretischen) Amazon-Tarif würde der Mobilfunk-Anbieter sogar noch eine Provision von Amazon erhalten. Die Bevorzugung einzelner Dienstanbieter kann auch dazu führen, dass andere Dienste (wie Youtube oder Vimeo) gedrosselt oder sogar geblockt werden, weil der Mobilfunk-Anbieter keine Deals (die ihm Vorteile bringen) mit den jeweiligen Firmen abgeschlossen hat.

Auch wenn das Spotify-Tarif-Angebot verlockend ist. Wir dürfen es nicht buchen, weil sonst noch mehr Tarife angeboten werden mit “das ist Inklusive” und “das ist nicht enthalten”. Ein Mobilfunk-Provider ist nur dazu da unsere Daten über sein Netz weiterzuleiten. Er sollte uns keine Inhalte vorschreiben.

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